Dringlichkeit-/ Notfalltermine
Dringlichkeit-/ Notfalltermine
Sehr verehrte Patienten:innen,
eine steigende Nachfrage bzgl. der oben genannten Termine sowie unzureichende Personalressourcen zwingen die Ärzteschaft vielerorts zu restriktiven Terminvergaben. Daraus resultierend haben Ärzteschaft und das BMG folgende Regelungen verabschiedet.
- Telefonische Anmeldung durch den betreuende(n) Hausarzt:in direkt in der Praxis. Hierzu muss von der anmeldenden Praxis zusätzlich eine Notfallüberweisung ausgestellt werden. Diese Überweisung muss den Notfall schriftlich definieren. Zusätzlich muss die Betriebsstättennummer (BSNR) der Facharztpraxis enthalten in welche überwiesen wird. Anderenfalls kann die Notfallbehandlung nicht erfolgen.
- Hausärzte:innen stellen eine Notfallüberweisung aus und versehen diese mit einem Notfallcode (Aufkleber). Mit dieser Notfallüberweisung wenden Sie sich unter 116 117 an die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung um einen Notfalltermin zu erhalten.
Mit den besten Wünschen für ihre Genesung verbleibe ich
Mit freundlichen Grüßen
Dr.med. Oliver H.V. Setzer