Dringlichkeit-/ Notfalltermine

Dringlichkeit-/ Notfalltermine

Sehr verehrte Patienten:innen,

eine steigende Nachfrage bzgl. der oben genannten Termine sowie unzureichende Personalressourcen zwingen die Ärzteschaft vielerorts zu restriktiven Terminvergaben. Daraus resultierend haben Ärzteschaft und das BMG folgende Regelungen verabschiedet.

  1. Telefonische Anmeldung (kein Fax, keine eMail) durch den betreuende(n) Hausarzt:in direkt in der Praxis über die bekannte Geheimnummer der Praxis). Hierzu muss von der anmeldenden Praxis zusätzlich eine Notfall -Überweisung ausgestellt werden. Diese Überweisung muss den Notfall schriftlich definieren mit dem Vermerk „Hausarztvermittlungsfall“ (handschriftlich Einträge sind nicht gültig). Bei falsch oder unzureichend ausgefüllter Notfallüberweisung können wir Sie nicht als Notfall annehmen.
  2. Hausärzte:innen stellen eine Notfallüberweisung aus und versehen diese mit einem Notfallcode (Aufkleber). Mit dieser Notfallüberweisung wenden Sie sich unter 116 117 an die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung um einen Notfalltermin zu erhalten (Die Praxis wird von der Termin-Servicestelle bestimmt).
  3. Eine persönliche , telefonische Notfall-Terminvereinbarung kann aufgrund der aktuellen Regelungen nicht mehr erfolgen.

Mit den besten Wünschen für ihre Genesung verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr.med. Oliver H.V. Setzer