Hals-Nasen-Ohrenärzte und KBV fordern Hörscreening ab 50

Der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben sich für ein Programm zur Früherkennung von Hörschäden für Versicherte ab einem Alter von 50 Jahren ausgesprochen. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen könnten nach Auffassung der Experten die Kosten der „verkannten Volkskrankheit Schwerhörigkeit“ um dreistellige Millionensummen senken. Denn durch eine verbesserte Versorgung der Patienten könnten auch Folgeerkrankung wie Depression, Demenz oder Verletzungen vermieden werden, erklärten die Verbände. Deshalb plädieren sie dafür, ein solches Präventionsprogramm (Hörscreening) in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.

Frühe Behandlung und Lärmgrenzen wichtig

Eine möglichst frühzeitige Versorgung von Betroffenen ist wichtig, um Folgeerkrankungen zu vermeiden und einer Verschlechterung des Gehörs entgegenzuwirken, mahnte der Präsident des Berufsverbands der HNO-Ärzte, Dirk Heinrich. Hinsichtlich einer besseren Versorgung komme es auch auf eine gute Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten an. Die Hausärzte könnten die Patienten auf das Screening hinweisen und gegebenenfalls eine Voruntersuchung durchführen. Weise diese auf eine mögliche Schwerhörigkeit hin, überweise der Hausarzt den Patienten an den HNO-Arzt weiter.
Auch forderte er gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Lautstärke bei Konsumartikeln, wie etwa bei MP3-Playern. Diese Geräte entwickelten Lautstärken von mehr als 110 Dezibel und seien damit „lauter als ein Presslufthammer“.

Die Lärmgesamtbilanz eines Lebens schlage sich schon bei vielen 50-Jährigen in Hörschäden nieder. „Es ist medizinisch absolut geboten, ab einem Lebensalter von 50 Jahren jährlich Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen. Prävention zahlt sich auch durch Einsparungen auf Kassenseite aus“, warb der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Köhler, in Berlin für die Neuregelung. Nach seinen Angaben leiden in Deutschland rund 14 Millionen Menschen an Hörschäden, die häufig unbehandelt blieben. „Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage nimmt zu, was auch volkswirtschaftliche Konsequenzen hat“, so Köhler.
Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) bezifferte die mit einem flächendeckenden Hörscreening erzielbaren Einsparungen für die Krankenkassen auf 80 Millionen Euro im Jahr 2020 und 170 Millionen Euro im Jahr 2050. Rechne man die indirekten volkswirtschaftlichen Effekte hinzu, ergäben sich Einsparungen in dem Zeitraum zwischen 450 und etwa 570 Millionen Euro.

Studie: http://www.kv-on.de/html/614.php

Quelle: dpa/Ärztezeitung